Energieberatung & Energieausweise

Energie

Wissen Sie wie viel Energie Ihr Haus im Jahr verbraucht?

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Wohn-, Nichtwohn- oder Mischgebäudes.
Er zeigt auf, wie es um den energetischen Zustand des Objektes bestellt ist und schlägt unverbindliche Modernisierungsmaßnahmen vor.

Mit der Einführung von EU-weit einheitlichen Energieausweisen im Jahre 2008 werden unterschiedliche Wohnungen, Häuser oder Gewerbeeinheiten hinsichtlich Ihres Energieverbrauchs miteinander vergleichbar.
(vgl. Pressemitteilung v. 25.07.2007 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)

Der Energieausweis gibt Ihnen, Mietern oder Vermietern somit eine wichtige Orientierungshilfe und Entscheidungsgrundlage.

Nach der Energieeinsparverordnung müssen Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen seit dem 1. Mai 2014 kostenpflichtig registriert werden. Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellung des Dokumentes.

Bei allen Fragen rund um das Thema Energie beraten wir Sie kompetent und individuell.

Energieausweis

Wer braucht einen Energieausweis?

  • Jeder Verkäufer eines Hauses bzw. Gebäudes
  • Jeder Vermieter bei Neuvermietung
  • Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
  • Private Gewerbebesitzer und Behörden mit >500qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangspflicht)

Befreiungen

Für welche Objekte benötigt man keinen Energieausweis?

  • Baudenkmäler (denkmalgeschützte Häuser)
  • Objekten mit weniger als 50qm Nutzfläche
  • Typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)

Seit dem 01.05.2015 werden Pflichtverletzungen beim Energieausweis behördlich verfolgt und bereits bei falschen oder fehlenden Angaben in Immobilieninseraten drohen Eigentümern, Verkäufern oder Maklern dann Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro oder Abmahnungen von Wettbewerbern.

Auch befreite Gebäude müssen korrekt inseriert werden!

Auch Anbieter von Immobilien, die aufgrund von Ausnahmen in der Energieeinsparverordnung nicht der Ausweispflicht unterliegen, müssen hier genau aufpassen, denn auch sie müssen korrekt inserieren.

Lassen Sie sich von uns die zutreffende Ausnahmeregelung bescheinigen.

Varianten

Welche Varianten von Energieausweisen gibt es?

Die Energiesparverordnung unterscheidet zwischen:
  • dem verbrauchsorientierten Energieausweis und
  • dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Wo liegen die Vor- und Nachteile
der verschiedenen Varianten?


Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, hat oftmals die Wahl zwischen den beiden oben genannten Varianten des Energieausweises.
Immobilieneigentümer sollten sich vor der Erstellung des Ausweises darüber informieren und abwägen. Unabhängig von seiner Entscheidung ist der Eigentümer oder Verkäufer aber verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressierten den Energieausweis vorzulegen.

Der Verbrauchsausweis basiert im Wesentlichen auf dem Energieverbrauch eines Gebäudes und ist bei der Anfertigung deutlich preiswerter als der bedarfsorientierte Energieausweis. Letzterer erfordert aufgrund der recht spezifischen Gegebenheiten zum Haus eine Vorort-Besichtigung, bei dem wir sämtliche Bauteile der Gebäudehülle aufnehmen und im Anschluss daran den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle berechnen.
Ausserdem werden hierbei die Zeichnungen (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) benötigt, um die korrekten Flächen der betreffenden Bauteile zu ermitteln. Sollten keine Zeichnungen vorhanden sein, so sind diese gegen Aufpreis zusätzlich zunächst von uns anzufertigen.

Im Gegensatz zum bedarfsbasierten Ausweis ist für die Ausstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises insbesondere der Energieverbrauch der letzen 3 Jahre von Bedeutung, hier erfolgt keine detaillierte Berechnung.

Wer braucht welche Variante des Energieausweises?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:
  • Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen oder
  • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine der o.g. Bedingungen erfüllt wird oder wenn keine ausreichenden Verbrauchswerte vorliegen.

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Gerne erstellen wir auch für Ihre Immobilie einen Energieausweis.